Meine Leistungen & Honorare
Um Ihnen eine transparente und kalkulierbare Übersicht zu bieten, finden Sie hier die Honorare für meine therapeutischen Leistungen.
Erstanamnese Klassische Homöopathie (inkl. Repertorisation außerhalb der Gesprächszeit): 200 Euro
Folgeberatung & therapeutische Begleitung: 100,– € pro Stunde (Abrechnung zeitanteilig nach Aufwand)
Therapiesitzung/ Energetische Regulationsmedizin (ca. 75 min.): 150 Euro pro Sitzung
Informationen zur Erstattung (Privatversicherungen / Zusatzversicherungen / Beihilfe):
Als Heilpraktikerin bin ich an keine staatliche Gebührenordnung gebunden und rechne über freie Honorarvereinbarungen ab. Die oben genannten Preise sind Endpreise und unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch Ihre Versicherung zu entrichten. Für Zusatzversicherte, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erstelle ich auf Wunsch eine Rechnung mit Analog-Ziffern in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte beachten Sie, dass die Sätze der GebüH aus dem Jahr 1985 stammen. Da meine Honorare die tatsächliche Behandlungszeit und eine moderne Praxisqualität widerspiegeln, liegen sie über den Erstattungssätzen der GebüH. Es verbleibt daher in der Regel ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen. Wenn Sie die genaue Höhe der Erstattung vorab wissen möchten, erfragen Sie diese bitte direkt bei Ihrer Krankenversicherung unter Angabe der oben genannten Pauschalen.
Wichtiger Hinweis zur Terminabsage (Ausfallhonorar)
Da ich eine reine Terminpraxis führe und mir für jeden Patienten exklusiv Zeit reserviere, sind vereinbarte Termine verbindlich. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte mindestens 24 Stunden vorher – am besten telefonisch oder per Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Sollten Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen und ich diesen nicht kurzfristig an einen anderen Patienten vergeben können, behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Die Pflicht zur Zahlung entfällt bei unverschuldetem Nichterscheinen (z. B. nachgewiesene akute Notfälle oder plötzliche Erkrankung). Ich bitte um Ihr Verständnis.
Rechtlicher Hinweis: Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass keine der von mir angebotenen Leistungen ein Heilungsversprechen darstellt. Auch werden Linderung oder Verbesserung des Krankheitszustandes weder garantiert noch versprochen. Zudem weise ich darauf hin, dass die genannten Therapieverfahren der Klassischen Homöopathie und der Regulations- und Komplementärmedizin entstammen. Sie sind von der herrschenden Schulmedizin wissenschaftlich nicht oder nur teilweise anerkannt; die getroffenen Aussagen beruhen auf praktischen Erfahrungswerten.